Sachkompetenz

Sachkompetenz
Sachkompetenz darf nicht als isolierte Schulfachkompetenz missverstanden werden. Der Begriff Sachkompetenz beinhaltet zwei miteinander korrespondierende Aspekte:

Zum einen den des inhaltlich-fachlichen Lernens in allen seinen Dimensionen, bezogen auf eine Themenstellung, zum anderen die der Vernetzung dieses Wissens innerhalb und außerhalb des Faches.“ (Lehrplan Musik Hauptschule, S. 6 und Rahmenplan Grundschule, Rheinland-Pfalz)

Sachkompetenz im Musikunterricht beinhaltet außerdem die Anwendung von Fachbegriffen und die musikpraktischen Fähigkeiten.

Sachbegriffe (siehe hierzu die Übersicht „Allgemeine Musiklehre und Instrumentenkunde) im Lehrplan Musik Hauptschule, S. 148 ff.) sind u. a.:

– Tondauer/Rhythmus/Tempo (mit Noten- u. Pausenwerten, Triolen, Tempo-bezeichnungen usw.)

– Takt (Taktarten, Taktwechsel usw.)

– Dynamik (Lautstärkebezeichnungen)

– Melodie/Formbildung (Thema, Motiv, Leitmotiv, Variation, Rondo usw.)

– Zusammenklang/Setzweise (Polyphonie, Bordun, Ostinato, Pattern,Groove, Riff usw.)

– Notation (Notennamen, Notenwerte, traditionelle und graphische Notation usw.)